Patientenvertretung setzt sich erfolgreich für Psychotherapie bei Menschen mit geistiger Behinderung ein
Berlin, 18.10.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Änderung der Psychotherapierichtlinie zur verbesserten Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen.
Mit heutigem Beschluss fließen zusätzliche Regelungen für die psychotherapeutische Ver-sorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in die Richtlinie ein. Neben der expliziten Aufnahme des Personenkreises erfolgt gleichermaßen die Beschreibung und Eingrenzung auf Basis des ICD 10. Alle Personen mit einer Diagnose des Abschnittes „Intelligenzstörun-gen“ können die zusätzlichen Leistungen künftig in Anspruch nehmen.
Für die Einbeziehung von Bezugspersonen stehen künftig für Menschen mit geistiger Behin-derung im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik und Rezidiv-prophylaxe weitere Therapieeinheiten zur Verfügung. In der Einzel- oder Gruppentherapie wird die Einbeziehung von Bezugspersonen – anders als bei Erwachsenen ohne Behinde-rung - nicht auf das Gesamtkontingent angerechnet. Erweitert werden für den Personenkreis ebenso die Kontingente der psychotherapeutischen Sprechstunden um vier sowie der proba-torischen Sitzungen um zwei Einheiten.
Menschen mit geistiger Behinderung können, wie alle anderen Menschen auch, an psychi-schen Störungen erkranken. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird dadurch deut-lich eingeschränkt. Gleichwohl sind an die psychotherapeutische Behandlung dieses Perso-nenkreises besondere Anforderungen geknüpft. So ist die Einbeziehung von Bezugsperso-nen zu gewährleisten und der Umfang des Behandlungskontingents den besonderen Be-dürfnissen anzupassen. Dabei muss Menschen mit geistiger Behinderung der Zugang zu psychotherapeutischer Intervention in gleicher Weise möglich sein, wie Menschen ohne Be-hinderung.
Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA entsprach bislang den spezifischen Bedürfnissen nicht in ausreichendem Umfang. Verbesserungsvorschläge der Deutschen Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (DGSGB) und der Bun-desvereinigung Lebenshilfe e. V. führten zur erneuten Beratung der Richtlinie.
Die Patientenvertretung begrüßt ausdrücklich die beschlossenen Änderungen der Psycho-therapie-Richtlinie, wodurch Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung beseitigt werden. Weiterführender Handlungsbedarf besteht jedoch in der Verbesserung der Versorgungsstruktur. So sollten die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung künftig in die Psychotherapie-Ausbildung einfließen und Anreize für die Behandlung des Personenkreises geschaffen wer-den.
Ansprechpartnerin: Frau Reiff Bundesverband Deutsche Lebenshilfe e. V., Tel.: 030/829998194, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht